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AGB 
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Stand 09. Dezember 2025

​​​​​Präambel
 

Wir bieten Dienstleistungen, insbesondere Haus- und Wohnungsverwaltungsdienstleistungen in Bezug auf die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend der rechtlichen Vorgaben des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten eines Gebäudes an. Das vorgenannte Gesetzt findet auf Wohngebäude und Nichtwohngebäude Anwendung. Wir prüfen oder ermitteln Ihre CO2-Kosten und fordern zu viele gezahlte CO2-Kosten vom Vermieter zurück. Sofern Sie zur Abrechnung der CO2-Kosten verpflichtet sind, erstellen wir zudem Ihre Abrechnung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Präambel ist Vertragsbestandteil.

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1.            Vertragsgegenstand, Leistungen von CO2-Split  
 

1.1         Wir übernehmen für Sie die rein erfolgsbasierte Prüfung, Ermittlung und Abrechnung zu viel gezahlter CO2-Kosten, die Ihnen auf Grundlage des CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gegen Ihren Vermieter zustehen können, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und Bestimmungen.
 

1.2         Die in Ziffern 1.1 näher bezeichneten Ersattungsansprüche aus der Abrechnung werden nachfolgend jeweils auch als „Forderung“ bezeichnet. Vermieter, gegen die wir Ihre Ansprüche abrechnen, werden nachfolgend auch als „Anspruchsgegner” bezeichnet.

für die Durchsetzung des Anspruchs übertragen Sie uns die dafür erforderlichen Rechte. Hierzu gehört insbesondere die Abtretung der Forderung nach § 398 BGB sowie eine Vollmacht zur außergerichtlichen Geltendmachung (nachfolgend auch „Abtretungsprozess“ genannt), auf die Ziffer 2.1 wird verwiesen. Die Abtretung der Forderung erfolgt erst, nachdem Sie die gesonderte Abtretungserklärung im Beauftragungsprozess digital unterschrieben haben. Vor Eingang dieser Erklärung bei uns üben wir Tätigkeiten ausschließlich vorbereitend aus.
 

1.3          Wir werden versuchen, die Forderung gegen den Anspruchsgegner geltend zu machen und abzurechnen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei dem Anspruchsgegner) einholen.
 

1.4         Sollten unsere Bemühungen zur Abrechnung der Forderung nicht ausreichen, entscheiden wir nach eigenem Ermessen, ob ein Anwalt hinzugezogen wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
 

1.5         Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können wir nach freiem Ermessen Rechts- oder Inkassodienstleister einbeziehen und/oder die Forderung an vorgenannte Abtreten. Für die Tätigkeit des von uns beauftragten Rechts- oder Inkassodienstleister werden wir die Kosten übernehmen, sofern unsere Bemühungen erfolglos sind.
 

1.7         Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite www.co2split.de (oder anderen CO2-Split-Seiten), insbesondere die CO2-Kostenerstattungsprognose, stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

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2.            Vertragsschluss, Angaben  
 

2.1         Sie beauftragen uns nach Durchlaufen des Quick-Checks auf unserer Webseite www.co2split.de (auch nachfolgend „Beauftragungsprozess“ genannt). Sie geben durch Klicken auf den entsprechenden Button ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Forderungsermittlung und Forderungsabrechnung ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E-Mail) oder durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Anspruchsgegner an. Auf Anforderung werden Sie eine gesonderte Abtretungserklärung unterzeichnen und uns im Original zukommen lassen.
 

2.2         Die im Beauftragungsprozess abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Eingabe ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft insbesondere folgende Angaben: 

Ihre Angaben zu Wohnung, Adresse, Vermieter, Hausverwaltung, Gebäude, und Neben- und Heizkostenabrechnung, Angaben zum Energieträger und den Verbrauchsgeräte.
 

2.3          Mit der Beauftragung erklären sie ausdrücklich, dass Sie gegenüber uns alleinvertretungsberechtigt sind. Auf Anforderungen werden Sie die Vertretungsbefugnis nachweisen. Auf die Ziffer 3.11 (Abrechnung) wird verwiesen.

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3.            Vergütungsvereinbarung, Abrechnung, Auszahlung  
 

3.1         Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung von uns Rechts- oder Inkassodienstleister eingeschaltet wurden, vgl. Ziffer 5.

Sollten Sie auf unsere Empfehlung hin einen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister beauftragen, sind die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen. Eine Kostenübernahme Ihrer Rechts-, Inkasso-, oder Beratungskosten durch uns ist ausgeschlossen. Der erfolgsabhängige Vergütungsanspruch bleibt bestehen, sofern der von uns ermittelte Forderungsbetrag oder eine Teil des Forderungsbetrages durch Sie bzw. Ihren Rechtsanwalt oder Ihr Inkassodienstleiter beigetrieben wird.
 

3.2         Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Sie bleibt der erfolgsabhängige Vergütungsanspruch von CO2-Split bestehen, wenn wir bereits gegenüber dem Vermieter tätig geworden sind und dadurch ein wirtschaftlicher Erfolg eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, vgl. Ziff. 7.3 der AGB.
 

3.3         Gem. § 13e RDG können Sie die Kosten, die wir Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen berechnen, von Ihrem Schuldner allenfalls bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde. Auch die Kosten, die durch die Beauftragung unserer Vertragsanwälte anfallen, müssen bis zu der im RVG geregelten Höhe, im Erfolgsfall grundsätzlich vom Anspruchsgegner erstattet werden.

Mit Abschluss des Vertrages treten Sie uns die in dieser Ziffer 3.3 beschriebenen Freistellungsansprüche an Erfüllung statt ab. Wir nehmen die Abtretung an und versuchen, die Ansprüche bei dem Anspruchsgegner beizutreiben.
 

3.4        Bei erfolgreicher Abrechnung oder Durchsetzung der Forderung erhalten wir eine pauschale Vergütung in Höhe von 29,0 % Ihres Erstattungsbetrages. Beträgt Ihr Erstattungsbetrag weniger als 50 €, erheben wir zusätzlich einen Kleinstfallzuschlag von 13,0 %  auf Ihren Erstattungsbetrag. Bei den vorgenannten Vergütungen handelt es sich um Endpreise im Sinne von §19 UStG.

Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was nach dem Versenden unserer Zahlungsaufforderung durch den Anspruchsgegner oder einen sonstigen Dritten geleistet wurde, mit Ausnahme angefallener Verzugszinsen, die COâ‚‚Split in voller Höhe zustehen.
 

3.5.        Wir haben auch einen Anspruch auf Vergütung, soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen oder anderweitig erfüllt wird (z.B. durch verrechnen mit Nebenkosten). Soweit wir nichts anderes vereinbart haben, bestimmt sich die Vergütungshöhe nach dem Wert der Sachleistung. Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von der jeweils anderen Vertragspartei an Sie geleistet wurde (z.B. durch Zahlung, Verrechnung, Scheck). Sonstige Kosten entstehen Ihnen nicht. Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs abgerechnet oder durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns abgerechneten oder durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit der Anspruchsgegner gemäß Ziffer 5.
 

3.6         Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung bzw. ein Teilbetrag der Forderung beglichen oder erfolgreich eingetrieben wird.

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3.7         Viele Mieter lassen mögliche COâ‚‚-Erstattungen ungenutzt, weil die Abrechnungen komplex sind und die erforderlichen Daten häufig schwer zugänglich sind. Unser Modell sorgt dafür, dass Sie Ihren Anspruch ohne eigenes Risiko durchsetzen können:
Wir arbeiten nur dann gegen Vergütung, wenn tatsächlich ein Erstattungsbetrag realisiert wird.

Damit wir diesen Service wirtschaftlich sinnvoll anbieten können, müssen wir unsere Aufwendungen – insbesondere für Fallprüfung, Kommunikation mit Vermietern, technische Verarbeitung und fachliche Unterstützung – über die Erfolgsvergütung refinanzieren.

Zur erfolgreichen Erbringung unserer Leistungen sind wir auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeiter angewiesen, etwa zur internen Fallbearbeitung, der Kommunikation mit unseren Kunden und den Anspruchsgegner, für die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur sowie Klärung von Rechtsfragen. Hinzu kommen Kosten für allgemeine Unternehmenstätigkeiten wie die Personal- und Finanzwesen, Marketing, Miete inkl. Nebenkosten, Post- und Portoaufwendungen, Material und Sonstige Kosten.

Bei der kalkulatorischen Ermittlung der Höhe und Bedingungen unserer erfolgsabhängigen Vergütung sind verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die uns entstehenden Verwaltungsaufwendungen. Liegen beispielsweise nicht alle Informationen zum Zeitpunkt der Beauftragung vor, sind diese Informationen zu beschafften, häufig gestaltet sich dieser Prozess aufwendig. Auch tragen wir das Risiko, dass Erstattungsansprüche gegenüber unseren Anspruchsgegner nicht durchsetzbar sind.    
 

3.8         Wir sind dazu berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer sowie etwaig auf die Forderung angefallene Zinsen direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen. Auf eine Berechnung von Zinsen sowie deren Herausgabe wird verzichtet.
 

3.9         Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zahlung des Anspruchsgegners bzw. dessen Forderungsausgleich bei uns eingegangen ist, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag an Sie auszahlen. Das gleich gilt sofern die Forderung nicht in Gänze sondern in Teilen ausgeglichen wird, jeweils für den ausgeglichen Teil.
 

3.10       Sie müssen uns eine Kontoverbindung benennen, auf die die Auszahlung des Geldes erfolgen kann. Zulässig sind nur SEPA-Konten von Bank- bzw. Zahlungsinstituten von FATF Mitgliedsstaaten. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA-Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen.
 

3.11       Die Abrechnung der Erstattungen erfolgt zwischen Ihnen und uns. Eine etwaige Abrechnung zwischen Ihnen und etwaigen Dritten wie z.B. Mitmieter erfolgt durch Sie. Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die (auch) für andere Personen z. B. Mitmieter bestimmt sind, müssen Sie diese anteilig an die berechtigten Personen weiterleiten.

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4.            Pflichten und Obliegenheiten  
 

4.1        Sie unterstützen uns, indem Sie die für die Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderlichen Informationen bereitstellen und auf Nachfrage ergänzen. Dazu gehören insbesondere: Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Daten zu Energieträgern, Angaben zu Vermieter/Hausverwaltung sowie sonstige Unterlagen, die für die Anspruchsermittlung notwendig sind.

Sie gewährleisten, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind und informieren uns unverzüglich über neue Entwicklungen, insbesondere über Zahlungen oder Mitteilungen des Vermieters.
 

4.2         Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie oder andere in Bezug auf die durch uns geltend gemachten Ansprüche anspruchsberechtigte Personen (z.B. Mitmieter) Leistungen der Anspruchsgegner erhalten oder dieser mit Ihnen oder den anderen Anspruchsberechtigten Personen in Verbindung treten.
 

4.3         Sie erklären, dass Sie über die Forderungen frei verfügen können und Sie haben vor unserer Beauftragung über die Forderung nicht anderweitig verfügt, ebenso wenig ist ein Dritter noch mit der Durchsetzung beauftragt. Sie dürfen auch, während unser Vertrag zur Durchsetzung der Forderung besteht, keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen (z.B. Verbraucherschutzverband) eigenständig mit derselben Forderung beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Forderung verfügen.
 

4.4         Sie stellen uns von sämtlichen vertragstypischen, vorhersehbaren Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund oder im Zusammenhang mit von Ihnen grob fahrlässig falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu Tatsachen im Beauftragungsprozess oder sonstiger uns zur Verfügung gestellter Informationen gegen uns geltend machen und halten uns insofern schadlos.
 

4.5          Bitte beachten Sie, dass Ihre Beauftragung rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung der Ansprüche erfolgen muss, damit wir den Fall bearbeiten können. Wir sind nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung zu ergreifen, solche Maßnahmen werden in der Regel von uns nicht ergriffen. Es steht Ihnen frei, selbst verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

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5.            Beauftragung Anwälte sowie Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche  
 

5.1         In Bestimmten Fällen kann es zweckmäßig sein, dass wir einen Anwalt zur Durchsetzung hinzuziehen. Sie erlauben uns, dem Anwalt Zugriff auf Ihre Unterlagen zu gewähren, und verpflichten sich, dessen Rückfragen direkt zu beantworten. Auf die Ziffer 1.5 wird verwiesen.
 

5.2          Ein Vergleich wird grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung abgeschlossen. Sie können uns optional vorab einen Entscheidungsspielraum für Vergleichsangebote einräumen. Sollte ein Vergleich diesen Rahmen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie ihn widerrufen. Angebote unterhalb von 51 % der geforderten Summe oder Angebote in Form von Sachleistungen/ Gutscheinen/ Verrechnungen statt Geld lehnen wir ohne Rücksprache ab.
 

5.3          Im Fall eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleiches werden die anwaltlichen und sowie etwaige gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht durch den Anspruchsgegner übernommen wurden. Der Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen aus Ziff. 3.

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6.            Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung  
 

6.1         Der Vertrag mit uns endet, wenn die Forderung durchgesetzt wurde.
 

6.2         Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch uns jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Wochen gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten schuldhaft verletzen oder wenn sich nach objektiver Einschätzung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstands und der Erfolgsaussichten ergibt, dass die weitere Bearbeitung Ihres Falles durch uns nicht zumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich unter Angabe der Gründe. Ein Anspruch auf Vergütung unserer Leistung besteht in diesen Fällen nicht.
 

6.3         Kündigen Sie den Vertrag, bevor wir Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht haben, können wir die bis dahin entstandenen tatsächlichen Aufwendungen in nachgewiesener Höhe berechnen. Sind die ermittelten CO2-Kostenerstattungen dem Vermieter gegenüber in Rechnung gestellt worden, bleibt unser Anspruch aus Verfügung nach Ziffer 3 weiter bestehen. Unser Anspruch auf Vergütung aus Ziffer 3 bleibt auch besteht, sofern Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung oder Sonstiger Forderungsbegleichung kündigen.
 

6.4         Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzstelle weder bereit noch verpflichtet.

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7.            Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern 

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie, wie folgt, belehren:

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Widerrufsbelehrung  â€‹

Widerrufsrecht  

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

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CO2Split | Irslinger und Kunze GbR

Maybachstraße 29

70469 Stuttgart

Telefon: +49 1575 54563 55

E-Mail: info@co2split.de

​

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Überweisungsgebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Auszahlung, als die von uns angebotene SEPA-Überweisung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurück zu zahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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Besondere Hinweise  

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dafür dieses Formular verwenden:

 

Muster-Widerrufsformular 

 

An:  

​

CO2Split | Irslinger und Kunze GbR

Maybachstraße 29

70469 Stuttgart

E-Mail: info@co2split.de

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Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

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  • Fallnummer:  

  • Bestellt am:  

  • Vor- und Nachname(n) des Verbrauchers

  • Unterschrift(en) Verbraucher

  • Datum:  

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Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich. 

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Ende der Widerrufsbelehrung  

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8.            Schlussbestimmungen  
 

8.1         Soweit rechtlich zulässig ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalem Recht oder EU-Recht anwendbar. Dies gilt auch für den Abtretungsvereinbarung zwischen Ihnen und uns.
 

8.2         Bei Einzelunternehmer sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, ist der ausschließliche Gerichtsstand - soweit rechtlich zulässig - Stuttgart.
 

8.3         Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen sowie abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
 

8.4         Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 

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